neue Bekanntmachung zu "Innovationen für die Intensiv- und Palliativpflege"
Mit dem Förderschwerpunkt "Innovationen für die Intensiv- und Palliativpflege" fördert das BMBF die Ausschöpfung bzw. Aktivierung von Potenzialen, die innovative Konzepte der Mensch-Technik-Interaktion (MTI) für eine Verbesserung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen und für eine Entlastung der Pflegenden im Kontext dieser Pflegebereiche sowie für die Sicherung von Versorgungsqualität und intersektoraler Zusammenarbeit bereithalten.
Mit dem Förderschwerpunkt werden alle Bereiche der Intensiv- und Palliativpflege im häuslichen, ambulanten und stationären Umfeld adressiert. Die technischen Innovationen müssen in wissenschaftlich-technischer Hinsicht nachweislich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen. Erforderlich ist zudem, dass die zu entwickelnden Systeme zuverlässig funktionieren, intuitiv bedienbar sind, sich auf die individuelle Person bzw. den Anwendungsfall anpassen und ein nutzerfreundliches Kommunikationsdesign für die Darstellung von Inhalten, Daten, etc. nutzen. Leitend ist der Gedanke, dass die technischen Innovationen nicht zu einer Entmenschlichung der Pflege führen dürfen und im Hinblick auf Pflegebedürftige und Pflegende, einen effektiven Mehrwert im Vergleich zu bereits existierenden oder in der Entwicklung befindlichen Lösungen darstellen müssen.
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die unter Einbindung der relevanten Disziplinen und Akteure Innovationen der Mensch-Technik-Interaktion für die Intensiv- und/oder Palliativpflege entwickeln und mindestens einen der folgenden Aspekte aufweisen:
- Erhalt der Selbstbestimmung und Lebensqualität der Pflegebedürftigen,
- Entlastung von informell und/oder professionell Pflegenden,
- Verbesserung der Versorgungsqualität,
- Unterstützung der intersektoralen Zusammenarbeit.
Zu den denkbaren Anwendungsszenarien zählen zum Beispiel:
- die Verbesserung der Symptomkontrolle von Schmerzen, Übelkeit, Atemnot, Angst oder Unruhe (z. B. Schmerzpumpen),
- die Früherkennung von bevorstehenden Krisen- und Notfallsituationen (z. B. Reanimation, Alarmmanagement),
- die Ermöglichung sozialer Kontakte und Kommunikation auch bei körperlicher Immobilität oder Beeinträchtigungen des Kommunikationsvermögens (z. B. Kommunikationshilfen, Sprachsteuerung, Interaktionskonzepte).
Ein besonderes Augenmerk wird auf die angemessene Berücksichtigung relevanter ethischer, rechtlicher und sozialer Fragen gelegt, um einen verantwortungsvollen Einsatz von technischen Systemen in der Pflege zu gewährleisten.
Auf der Webseite Mensch-Technik-Interaktion für den demografischen Wandel erhalten Sie weitere Informationen zur Bekanntmachung "Innovationen für die Intensiv- und Palliativpflege".